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Außenansicht des Wiener Stephansdoms
Bild Copyright: © Kathpress / Henning Klingen

Öffentliche Gottesdienste ab 15. Mai wieder möglich

21.04.2020 15:20
(zuletzt bearbeitet am 21.04.2020 um 17:19 Uhr)
Österreich/Kirche/Politik/Pandemie/Gottesdienste/Bischöfe/Kurz/Schipka
Bischofskonferenz-Generalsekretär Schipka bestätigt gegenüber Kathpress entsprechende Ankündigung von Bundeskanzler Kurz - Bischöfe beraten intensiv und in Absprache mit Regierung über Stufenplan zum Hochfahren des kirchlichen Lebens
Wien, 21.04.2020 (KAP) Bundeskanzler Sebastian Kurz hat Dienstagmittag bei einer Pressekonferenz in Wien angekündigt, dass ab Freitag, 15. Mai, öffentliche Gottesdienste mit Gläubigen wieder möglich sein werden. Das bestätigte auch Peter Schipka, Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, gegenüber Kathpress. Am Dienstagvormittag hatte dazu die bischöfliche Ad-hoc-Kommission in einer Videokonferenz getagt.

Die Bischöfe arbeiten demnach intensiv an einem Stufenplan, wie in Österreich das kirchliche Leben und in einem ersten Schritt öffentliche Gottesdienstversammlungen wieder hochgefahren werden können. Man sei auch in guten Gesprächen mit der Regierung, mit der aber noch einige Details beraten bzw. abgestimmt werden müssen, so Schipka.

Kurz hatte bei der Pressekonferenz betont, dass die Gottesdienste - "natürlich" - nur unter gewissen Auflagen und Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Gesundheit stattfinden würden. Für Gottesdienste wie auch für alle anderen Bereiche gelte, in Abstimmung mit Experten die bestmöglichen Regelungen zu finden, so Kurz. Wichtigste Grundregel sei, "dass überall die Abstandsregel eingehalten werden".

Details dazu, wie die Wiederzulassung der seit 16. März ausgesetzten öffentlichen Gottesdienste aussieht, werde die zuständige Kultusamtsministerin Susanne Raab in Absprache mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften am kommenden Donnerstag präsentieren, kündigte der Kanzler an.

Dank an Religionsgemeinschaften

Auf Anfrage sagte Kurz, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften genauso eigens zu behandeln seien wie alle anderen Bereiche. Gottesdienste seien weder mit der Gastronomie eins zu eins vergleichbar noch mit den Veranstaltungen. Die Freiheit, die eigene Religion auszuüben, sei ein "sehr, sehr hohes und auch verfassungsrechtlich geschütztes Gut" so Kurz, und er sei allen Religionsgemeinschaften sehr dankbar, "wie verantwortungsvoll hier die Beschlüsse der Bundesregierung mitgetragen werden und wie gut das Einvernehmen ist".

Er habe in den letzten Tagen selbst auch Kontakt mit einigen Vertretern von Glaubensgemeinschaften gehabt, sagte Kurz und weiter wörtlich: "Hier wird sehr behutsam, vorsichtig und verantwortungsvoll vorgegangen und gemeinsam mit der zuständigen Ministerin werden die entsprechenden Regelungen ausgearbeitet, damit ein Minimalbetrieb in diesem Bereich stattfinden kann." Das sei für sehr viele Menschen auch wichtig.
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